Das

Versicherungsrecht


Beim Versicherungsrecht handelt es sich um eine Spezialmaterie des Zivilrechts, das teilweise sehr spezielle rechtliche Ausprägungen hat. Es geht dabei um die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherungen und den Kunden (Versicherungsnehmer) den denjenigen, zu deren Gunsten die Versicherung abgeschlossen wurde (versicherte Person).

 

Unser ganzes Leben wird begleitet von einer Vielzahl von Versicherungen. Zu denken ist hier Haftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen, Lebensversicherungen usw. Nicht selten kann es dabei im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungen aber auch im Versicherungsfall, also dann wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, zu rechtlichen Problemen kommen.

 

Gerne hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Haller Ihre Rechte durchzusetzen und Ihnen im Dschungel der Regelungen Orientierung zu verschaffen.